Baubericht ME109

Charlie und Karlheinz wollen Formensätze für eine Me109 mit 2,5 m Spannweite erstellen, damit sich jeder im Verein unter Anleitung selber die GFK-Teile laminieren kann. Hierzu jetzt die Bilder der einzelnen Bauabschnitte.

Rumpfherstellung

Zuerst wird die Form für den Rumpf gebaut

Spinner

Auch der Spinner bekommt eine Form, um später in CFK laminiert werden zu können.

Fahrwerk

Die Fahrwerkmechanik wird hergestellt. Dazu gibt es auch ein kleines Video.

Leitwerke

Seitenleitwerk und Höhenleitwerk wird in Rippenbauweise aufgebaut

Tragflächen

Die Flächen werden mit Rippen aufgebaut, beplankt und die Aussparungen für die Fahrwerke ausgesägt.

Rumpf laminieren

Aus der Rumpfform wurde eine Negativform gebaut, die jetzt mit CFK-Matten ausgekleidet und eingeharzt wird.

Finish

Wenn der Rumpf aus der Form kommt, können alle Teile zusammen gebaut und eine erste Stellprobe durchgeführt werden.

Charly hat dann auch gleich Bilder des fertigen Modells geliefert

Weihnachtsfeier 2019

Am 14.12.2019 trafen wir uns zu unserem traditionellem Weihnachtsfest.

Bei Kaffe und Gebäck wurde ausgiebig gefachsimpelt.

Und als dann der Grill angeworfen wurde, gab es Steaksemmel und Bratwurstsemmel für alle.

Trotz des starken Windes gab es ein paar ganz Mutige, die es sich nicht verkneifen konnten, dem Namen Modellflugclub alle Ehre zu machen.

Und gegen Abend wurden dann auch in der Hütte noch die ein oder andere Fee zum Fliegen gebracht.

60 Jahre MFCA

Unser Verein wurde 1959 gegründet und feierte 2019 sein 60-jähriges Bestehen.

Aus diesem Anlass luden wir am 7.9.2019 alle Mitglieder und alle umliegenden Vereine zu einem großen Freundschaftsflugtag ein.

Schon 2018 begannen wir mit der Planung, stimmten uns mit den Bauern der Umgebung ab, damit die Felder bis zum Flugfest abgeerntet waren und waren monatelang beschäftigt, alle erforderlichen Genehmigungen und alles Partyzubehör zu besorgen.

Am Freitag wurden dann endlich die Zelte aufgebaut, um die Zuschauer angemessen bewirten zu können.

Wir wollten Samstag morgens um 10:00 loslegen. Aber leider wollte das Wetter nicht so richtig mitspielen. Trotzdem kamen haufenweise Piloten und Gäste. Und gegen 11:00 wurde dann auch der Regen besser und wir starteten mit den ersten Flügen.

Neben den Flügen mit wunderschönen Modellen durften wir unsere Gäste mit Steaksemmeln, Bratwürsten und selbst gebackenen Kuchen verpflegen.

Der Sozialreferent und dritter Bürgermeister von Augsburg, Dr. Stefan Kiefer, richtete uns Grußworte der Stadt Augsburg und Glückwünsche aus.

Leider setzte dann aber gegen 16:00 doch wieder Regen ein und viele Gäste und Piloten nutzen die bereit stehenden Zelte, um dort intensive Gespräche zu führen.

Und als dann um 18:00 der Regen wieder aufhörte, wurde wieder fleissig weiter geflogen

Die Vorstandschaft des MFCA möchte sich hiermit ganz herzlich bei allen bedanken, die an der Organisation und an der Durchführung des Festes so intensiv mitgearbeitet haben und natürlich bei allen Piloten aus unserem eigenen Verein und allen Gastvereinen, die ihre Modelle so wunderschön präsentiert haben.

Black Widow P-61

Warbird Charly war mit seiner Black Widow auch schon bei DMAX im Fernsehen.

Leider hat dieses Flugzeug den letzten Motoraussetzer nicht überlebt

Warbird Treffen 2018

Am 28.6.2018 wurde auf unserem Platz ein großes Warbird Treffen veranstaltet. Unser Warbird Charly, eine Institution in der internationalen Warbird Szene, hat eingeladen und die Piloten sind zahlreich erschienen.

Ein besonderes Highlight war ein kleiner Auftritt des Akordeon Jugendorchesters der Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg unter der Leitung von Angelika Jekic.

Und hier noch ein paar Bilder vom Treffen.

Das ist die ME109, die Charly zusammen mit Karl-Heinz gebaut hat. Den Baubericht findet ihr unter Baubericht Me109.

Hier sieht man viel Liebe zum Detail.

 Ein wunderschön gestaltetes Cockpit.

 Aber auch andere Piloten waren natürlich am Start. Und haben ein paar wundervolle Modelle mitgebracht.

 

Hier ein paar Impressionen von Charly’s wundervoller P61 Black Widow.

Auch in der Luft ein scalemäßiger Anblick.

Der Landeanflug ist die Wucht.

Und wieder sicher am Boden.

Daneben natürlich noch zahlreiche weitere Warbirds.

Eine schöne Spitfire.

Und auch ein detailreiches Cockpit.

Und zum Abschluß ein umgebauter Warbird.

 
 
 
 

Neue Luftverkehrsordnung in Kraft – was ändert sich?

10.04.2017 12:35 von DMFV

Heute wurde uns vom DMFV dieser Text übermittelt:


Nach vielen Diskussionen, hartem Ringen um Details und Änderungen ist die Neufassung der Luftverkehrsordnung, die sogenannte Drohnenverordnung am 07.04.2017 in Kraft getreten. Durch die damit verbundene Änderung von Luftverkehrsordnung (LuftVO) und von Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ergeben sich auch Änderungen für den Modellflugbetrieb. Hierbei ist zu vorab zu bemerken, dass die bisherige Erlaubnisfreiheit für Flugmodelle bis 5 kg Startmasse ohne Verbrennungsmotor oder mit Verbrennungsmotor bis 5 kg soweit das nächste Wohngebiet weiter als 1,5 km entfernt ist, beibehalten wird. Auch die generelle Erlaubnispflicht für alle Arten von Flugmodellen, auch unter 5 kg, in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Flugplätzen oder auf Flugplätzen bleibt bestehen. Nur sind die entsprechenden Erlaubnisvoraussetzungen zukünftig in § 21 a LuftVO aufgeführt statt in § 20 LuftVO wie bisher. Die Änderungen (§§ 21a ff. LuftVO) werden nachfolgend dargestellt:

  • Nachtflug
    Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig.

  • FPV-Fliegen
    Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

  • Menschenansammlungen
    Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.
  • Flughöhenbegrenzung von 100 m über Grund
    Diese Flughöhenbegrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis mit Flugleiter oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis erworben hat. Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze generell auch auf Modellfluggeländen und auch mit Kenntnisnachweis.

  • Naturgeschützte Gebiete
    Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.

  • Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen Verkehrswegen und Ähnlichem
    Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung, Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, Grundstücken auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaft der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Diese Verbote gelten nicht soweit die zuständige Stelle bzw. der Betreiber dem Betrieb zugestimmt hat.

    Der Modellflug ist ferner in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundesehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, Krankenhäusern. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung von diesen Verboten erteilen.

  • Fliegen in Wohngebieten
    Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig.

  • Fliegen in Kontrollzonen
    Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist für Flugmodelle eine allgemeine Freigabe bis 30 m erteilt worden. Ab einer Flughöhe über 50 m über Grund ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig.

Wichtig: Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:

  • Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
    Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.

  • Mindestalter 14 Jahre
    Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer 2 kg. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m keine Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.

  • Kennzeichnungspflicht
    Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.

Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten.

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt
Verbandsjustitiar des DMFV

Depron Baugruppe 2016

Bereits seit längerem sieht man auf den Flugplätzen und in der einschlägigen Fachliteratur bzw. den Verkaufsplattformen Modellflugzeuge aus Schaumstoff.

Während in der Anfangszeit das Styropor der Werkstoff der Wahl war, hat zwischenzeitlich das DEPRON die Auswahl gewonnen.

Neben den käuflich erworbenen Modellen fertigte u.a. auch unser Werner Meding, bekannter und erfolgreicher Wettbewerbspilot, diese „Schaumwaffeln“ nach eigenen Entwürfen an und verkaufte sie zum Selbstkostenpreis. Nachdem aber die Nachfrage immer größer wurde, entschlossen wir uns im Verein eine Projektgruppe „DEPRON- Bau“ ins Leben zu rufen und solche Modelle selbst zu bauen.

Eigentlich an die Vereinsjugend gerichtet, nahmen an der ersten Projektgruppe aber auch einige Erwachsene teil und versuchten ihr Glück im Bau eines solchen Flugzeuges.

Das Modell selbst, es wurde für den Anfang ein Mitteldecker ausgewählt, hat unsere Vereinskollege Wener Meding selbst entworfen. Die erforderlichen Materialien wurden gesammelt erworben und so ging es Mitte Oktober 2016 in der Vereinshütte ans Werk.

Durch die zentrale Beschaffung der Materialien hatte jeder Teilnehmer die gleichen Werkstoffe zur Verfügung.

Voller Elan wurden die einzelnen Teile anhand der Musterschablone ausgeschnitten, mit Schleifpapier begradigt und dann nach eigenem Ermessen farblich gestaltet. Um Fehler beim Bau auszuschließen, wurden in einem weiteren Arbeitsschritt die Einzelteile zusammengefügt, so konnten mögliche Fehler durch die Erfahrung des „Bauleiters“ vermieden werden.

Mit der Zeit nahmen immer mehr Modelle ihre endgültige Gestalt an und waren doch durch die individuelle Farbgestaltung unterschiedlich. Aber alle waren mit großen Eifer bei der Sache und freuten sich bereits auf den Tag des Erstfluges.

Am Samstag, 10.12.2016 war es dann endlich soweit.

Alle Teilnehmer der DEPRON-Baugruppe 1 trafen sich bei herrlichem Sonnenschein am Flugplatz und stellten sich zu einem Gruppenfoto auf. Danach wurden die ersten Testflüge durchgeführt. Durch den Verlust eines Akkus in der Luft kam es leider zu einem Absturz, der aber am Modell schlimmer aussah, als es tatsächlich war. 

Dank des DEPRON-Materials kann der Schaden wieder repariert werden, so dass auch dieses Modell in Zukunft wieder in seinem Element sein wird.

Dank an dieser Stelle auch nochmals an den Leiter der DEPRON-Baugruppe, unserem Vereinsmitglied

Werner Meding

Paraglidertreffen

In den Jahren 2014, 2015 und 2016 durften wir auf unserem Flugplatz das Paraglider-Treffen der Firma Hacker veranstalten. Dabei war auch immer ein Versuch, möglichst viele der Gleitschirmmodelle gleichzeitig in die Luft zu bekommen. Unser bester Versuch waren 34 gleichzeitig beim Massenstart.

Baugruppen von 1995 bis 2005

Über die Jahre gab es immer wieder Baugruppen, bei denen wir in kleineren bis größeren Gruppen Flugzeuge zusammen gebaut haben und diese natürlich auch geflogen sind.

Leider ist aus dieser Zeit wenig Material vorhanden, so dass wir hier alle in einem Artikel zusammen fassen.

Zirbel Fly

Stratos 15

Superstar

Die Baugruppe Superstar aus dem Jahre 2000 entwickelte dieses 2m Kunstflugmodell, bei dem wir auf zahlreichen Wettbewerben beteiligt waren

Dr. Jekyll

Extra 260

Hughes 500

Circus no Limits 2

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