Leider sind wir auf unserem Platz auf eine maximale Flughöhe von 100m über Grund begrenzt.
Das liegt daran, dass wir in der Kontrollzone des Flughafens Augsburg/Mühlhausen liegen.
Es gibt in Bayern aber auch noch Gebiete, in denen andere Beschränkungen gelten. Diese sind auf der Seite von rc-network.de sehr anschaulich dargestellt.
In einem Umkreis von 1500m um einen Verkehrsflughafen ist der Luftraum für Modellflugzeuge gesperrt. Hier dürfen wir normalerweise keine Modellflugzeuge aufsteigen lassen.
Der MFCA liegt in einem Umkreis von 1500m um den Verkehrsflughafen Augsburg Mühlhausen. Allerdings haben wir eine besondere Aufstiegsgenehmigung, dass wir nach Anmeldung am Tower des Flugplatzes Augsburg auch bis zu 100m über Grund fliegen dürfen.
Desweiteren müssen Naturschutzgebiete besonders beachtet werden. Hier ist oftmals auch der Flugbetrieb verboten oder zumindest eingeschränkt.
Grundsätzlich gilt ein Flugverbot für Modellflugzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften. Für Drohnen gibt es Ausnahmen, solange diese über dem eigenen Grundstück bleiben. In der Nähe von Haftanstalten oder militärischen Einrichtungen herrscht grundsätzlich Flugverbot.
Wie man sieht, ist es am einfachsten, man kommt einfach auf den Platz des MFCA und kann dort in aller Ruhe seine Runden drehen.
Gemäß LuftVerkehrsOrdnung dürfen wir auf unserem Platz auch ohne einen sogenannten Kenntnisnachweis fliegen. Wer als Wildflieger außerhalb von Modellflugplätzen fliegen will, benötigt einen entsprechenden Kenntnisnachweis, wie z.B. vom DMFV ausgestellt wird.
Die LuftVerkehrsOrdnung in der aktuellen Fassung vom 11.6.2017
Besonders interessant für Modellflieger sind §19 bis §21